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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des
Reisevertrages
Der Reisevertrag
wird schriftlich per E-Mail mit den Formularen des
Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung)
einschließlich sämtlicher Nebenabreden und Sonderwünschen
geschlossen
Die
Reiseanmeldung und Reisebestätigung ist auch ohne
Unterschrift für beide Parteien verbindlich
2.
Widerrufsbelehrung
Der
Reiseteilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Reisebestätigung ohne Angabe von Gründen schriftlich (zb.
E-Mail) den Reisevertrag widerrufen
Nach diesem
Zeitpunkt gelten die Verpflichtungen und Leistungen aus den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalter Uwe
Braatz (2go-maroc.de)
3. Vermittelte
Leistungen
Bei ausdrücklich
und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den
sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen
Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.)ist der
Veranstalter lediglich Reisevermittler
Eine Haftung für
diese vermittelten Leistungen sind damit ausgeschlossen
4. Pass-, Visa-
und KFZ Formalitäten
Der Veranstalter
unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines
EU-Staates in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils
erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum
(einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente
Kann die Reise infolge
fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn
nicht angetreten werden so ist der Reisende hierfür
verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes
Verhalten zurückzuführen ist
(z. B. kein gültigen
Reisepass oder fehlende KFZ Papieren).
5. Zahlungen
Nach Erhalt der
Reisebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen
eine Anzahlung von
180.-€ zu zahlen
Der jeweilige
Restbetrag ist nach Beendigung der Reise in Bar und
Euro oder als Überweisung spätestens bis zum letzten
Reisetag auf das Konto des Reiseveranstalters zu zahlen
6. Leistungen
Die Leistungen
ergeben sich aus den Routenbeschreibungen und den
Tourenvorschlägen der Internetseite www.2go-maroc.de
7. Leistungsänderungen
Änderungen und
Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter
nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eine zulässige
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund
zu erklären
Im Fall der
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann
der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
8. Rücktritt
des Kunden – Nichtantritt der Reise
Der Reisende kann
jederzeit vor Reiseantritt schriftlich zb. per Mail von der
Reise zurücktreten
Die daraus
entstehenden Kosten für den Reisenden ergeben sich wie folgt
- Stornierungen ab 14 Tage
vor Tourbeginn 100% vom Reisepreis
- Stornierungen ab 15 bis 28
Tage vor Tourbeginn 50% vom Reisepreis
- Stornierungen bis 29 Tage
vor Tourbeginn 20% vom Reisepreis
Bei Beschaffung
eines Ersatzteilnehmers entfallen die Rücktrittskosten
Ich empfehle
Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
9. Reiseabbruch
nach Reisebeginn
Wird die Reise
nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in
der Verantwortung des Reisenden liegt steht dem Veranstalter
der gesamte Reisepreis weiter zu
10. Kündigung
bei schwerer Störung durch den Reisenden
Der Veranstalter
kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende
trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere
Teilnahme für den Veranstalter und/ oder die Reiseteilnehmer
nicht mehr zumutbar ist
Dies gilt auch,
wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise
und Verhaltensregeln hält.
Dem Veranstalter
steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu.
Der Reisende soll
die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des
Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden
abzuwenden oder gering zu halten.
11. Mitnahme von
Haustieren
Dem Reisenden
steht es frei Haustiere mitzunehmen
Die Mitnahme von
Haustieren nur zum persönlichen Schutz,
sowie Kampfhunde oder
vergleichbare Hunderassen ist nicht gestattet
Der Tierhalter
stellt sicher, dass von seinem Tier keine Belästigung, Gefahr
oder Bedrohung für die anderen Tourteilnehmer und deren
Haustiere ausgeht
Dem Hundehalter ist bewusst,
dass Hunde in Taxis, Bussen, öffentlichen Gebäuden sowie
auf Märkten und Besichtigungen nicht erwünscht sind
Die Unannehmlichkeiten die
daraus entstehen, nimmt der Reisende zum Wohl des Tierschutz
in Kauf
12.
Mindestteilnehmerzahl
Die
Mindesteilnehmerzahl beträgt pro Tour 5 Fahrzeuge
13. Kündigung
infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung
oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen
beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des
Reisevertrages
Bei aktuellen
Reisewarnungen für die Einreise nach Marokko vom Auswärtigen
Amt in Deutschland werden die Touren abgesagt,
Stornierungskosten entfallen und sämtliche Anzahlungen werden
zurück gezahlt
Der Veranstalter
ist im Kündigungsfall durch höhere Gewalt vom
Schadenersatzanspruch der Anreise und der damit entstandenen
Kosten befreit
14.
Haftungsbeschränkung
Der
Reiseveranstalter kann vor oder auch während der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten wenn erkennbar ist, dass die Reise
durch Krankheit oder Ausfall des Kfz des Reiseveranstalters
nicht durchgeführt werden kann
Der Veranstalter
ist in diesem Kündigungsfall vom Schadenersatzanspruch der
Anreise und der damit entstandenen Kosten befreit
Der Veranstalter
hat in diesem Fall die schnellstmögliche Informationspflicht
aller Reiseteilnehmer
Für Diebstahl
oder sonstiges Abhandenkommen des Reisegepäcks, das im
Kofferraum, Fahrgastraum oder sonst wo verstaut ist, ist
jegliche Haftung durch den Reiseveranstalter ausgeschlossen.
15.
Urheberrechte
Dievon mir
verfassten und den Reiseteilnehmern zur Verfügung gestellten
Informationen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht
veröffentlicht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden
16.
Sicherungsschein
Ein Sicherungsschein wird
nicht ausgehändigt
Ausnahmeregelung nach § 651k
Absatz 6 BGB (Ausnahmeregelung für Gelegenheitsanbieter)
17.
Mehrwertsteuer
Auf der Rechnung wird keine
Mehrwertsteuer ausgewiesen
(Kleinunternehmerregelung §19
Absatz 1 UStG)
Steuer Nr. 26/106/11077
Finanzamt Hannover Sued
18.
Veranstalter
Reiseveranstalter
& Reiseleitung
Uwe Braatz
- Fiedelerster.16
- D-30519 Hannover
- MOBIL: 0172/6330891
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