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DIE TOUR MAROKKO INFO REISELEITUNG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

  

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag wird schriftlich per E-Mail mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Nebenabreden und Sonderwünschen geschlossen

Die Reiseanmeldung und Reisebestätigung ist auch ohne Unterschrift für beide Parteien verbindlich

2. Widerrufsbelehrung

Der Reiseteilnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ohne Angabe von Gründen schriftlich (zb. E-Mail) den Reisevertrag widerrufen

Nach diesem Zeitpunkt gelten die Verpflichtungen und Leistungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalter Uwe Braatz (2go-maroc.de)

3. Vermittelte Leistungen

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.)ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler

Eine Haftung für diese vermittelten Leistungen sind damit ausgeschlossen

4. Pass-, Visa- und KFZ Formalitäten  

Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente

Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist
(z. B. kein gültigen Reisepass oder fehlende KFZ Papieren).

5. Zahlungen

Nach Erhalt der Reisebestätigung ist innerhalb von 14 Tagen

eine Anzahlung von 180.-€ zu zahlen

Der jeweilige Restbetrag ist nach Beendigung der Reise in Bar und Euro oder als Überweisung spätestens bis zum letzten Reisetag auf das Konto des Reiseveranstalters zu zahlen

6. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus den Routenbeschreibungen und den Tourenvorschlägen der Internetseite www.2go-maroc.de

7. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären

Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

8. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise

Der Reisende kann jederzeit vor Reiseantritt schriftlich zb. per Mail von der Reise zurücktreten

Die daraus entstehenden Kosten für den Reisenden ergeben sich wie folgt

  • Stornierungen ab 14 Tage vor Tourbeginn 100% vom Reisepreis
  • Stornierungen ab 15 bis 28 Tage vor Tourbeginn 50% vom Reisepreis
  • Stornierungen bis 29 Tage vor Tourbeginn 20% vom Reisepreis

Bei Beschaffung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Rücktrittskosten

Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung

9. Reiseabbruch nach Reisebeginn

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt steht dem Veranstalter der gesamte Reisepreis weiter zu

10. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden

Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/ oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist

Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise und Verhaltensregeln hält.

Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu.

Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

11. Mitnahme von Haustieren

Dem Reisenden steht es frei Haustiere mitzunehmen

Die Mitnahme von Haustieren nur zum persönlichen Schutz, 

sowie Kampfhunde oder vergleichbare Hunderassen ist nicht gestattet

Der Tierhalter stellt sicher, dass von seinem Tier keine Belästigung, Gefahr oder Bedrohung für die anderen Tourteilnehmer und deren Haustiere ausgeht

Dem Hundehalter ist bewusst, dass Hunde in Taxis, Bussen, öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten und Besichtigungen nicht erwünscht sind
Die Unannehmlichkeiten die daraus entstehen, nimmt der Reisende zum Wohl des Tierschutz in Kauf

12. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindesteilnehmerzahl beträgt pro Tour 5 Fahrzeuge

13. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages

Bei aktuellen Reisewarnungen für die Einreise nach Marokko vom Auswärtigen Amt in Deutschland werden die Touren abgesagt, Stornierungskosten entfallen und sämtliche Anzahlungen werden zurück gezahlt

Der Veranstalter ist im Kündigungsfall durch höhere Gewalt vom Schadenersatzanspruch der Anreise und der damit entstandenen Kosten befreit

14. Haftungsbeschränkung

Der Reiseveranstalter kann vor oder auch während der Reise vom Reisevertrag zurücktreten wenn erkennbar ist, dass die Reise durch Krankheit oder Ausfall des Kfz des Reiseveranstalters nicht durchgeführt werden kann

Der Veranstalter ist in diesem Kündigungsfall vom Schadenersatzanspruch der Anreise und der damit entstandenen Kosten befreit

Der Veranstalter hat in diesem Fall die schnellstmögliche Informationspflicht aller Reiseteilnehmer

Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Reisegepäcks, das im Kofferraum, Fahrgastraum oder sonst wo verstaut ist, ist jegliche Haftung durch den Reiseveranstalter ausgeschlossen.

15. Urheberrechte

Dievon mir verfassten und den Reiseteilnehmern zur Verfügung gestellten Informationen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht veröffentlicht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden

16. Sicherungsschein

Ein Sicherungsschein wird nicht ausgehändigt
Ausnahmeregelung nach § 651k Absatz 6 BGB (Ausnahmeregelung für Gelegenheitsanbieter)

17. Mehrwertsteuer

Auf der Rechnung wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen
(Kleinunternehmerregelung §19 Absatz 1 UStG)
Steuer Nr. 26/106/11077
Finanzamt Hannover Sued

18. Veranstalter

Reiseveranstalter & Reiseleitung

Uwe Braatz

Fiedelerster.16
D-30519 Hannover

 

MOBIL: 0172/6330891